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Pflegeanweisung für versiegelte Parkett und Holzfussböden

Diese Pflegeanweisung ist gültig für alle Holzfußböden gemäß DIN 18356 Parkettarbeiten und DIN 18367 Holzplasterarbeiten, die bauseitig versiegelt sind und mit wässrigen Emulsionspflegemittel gepflegt werden.

 

Allgemeine Hinweise:

Versiegeltes Parkett, Dielen- und Holzpflasterböden sind und bleiben der repräsentative Bodenbelag in jeder Wohnung. Sie zeichnen sich durch unübertroffene Verschleißfestigkeit und Lebensdauer aus. Die Versiegelung erhält die Schönheit des Holzes und schützt gegen Verschmutzung und Abrieb. Versiegelte Parkettböden sind hygienisch und vor allem pflegeleicht.

Beachten Sie aber auch: Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der von der jeweiligen Temperatur des Raumes und der darin befindlichen Luftfeuchtigkeit beeinflusst werden kann. „Holz atmet“ sagt man, d.h., es finden, werkstoff- und raumklimatisch bedingt, Wechselwirkungen statt. Bei relativ hoher Umgebungsfeuchte nimmt der Holzfußboden Feuchtigkeit auf und vergrößert sein Volumen. Umgekehrt, bei relativ trockener Umgebung (wie z.B. während der Heizperiode im Winter) gibt das Holz Feuchtigkeit ab und verkleinert das Volumen der Holzteile und/oder der Verlegeeinheit.

Die Folge ist eine Fugenbildung am Parkettboden während der Heizperiode. Bewerten Sie das nicht negativ, sondern als Beweis für die Natürlichkeit des Holzfußbodens. Sorgen Sie während der Heizperiode für zusätzliche Luftbefeuchtung, dies nützt nicht nur Ihrem Parkettboden, sondern auch dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Bewohner. Heute gibt es sehr gute Luftbefeuchtungssysteme in jedem Fachgeschäft.

Falls möglich, sollten die Räume erst einige Tage nach Fertigstellung des Parkettbodens benutzt werden. Durch regelmäßiges Lüften und Heizen wird die Restraumfeuchte an die Außenluft transportiert, ohne dass negative Einwirkungen auf den Holzboden zu befürchten sind. Dennoch kann es in besonderen neubaubedingten Fällen zu einer leichten Verformung des Holzes kommen, die aber beim Austrocknen des Baukörpers wieder verschwindet.

Versiegelungen schützen die Oberfläche des Holzes vor Verschleiß und bewirken vor allem die leichte und kostensparende Pflege. Die Versiegelung schützt das Parkett mit einer Filmschicht, das Holz kann also keine Schmutzstoffe aufnehmen. Diese Schicht unterliegt aber im Laufe der Zeit, je nach Beanspruchung, einem gewissen Verschleiß. Schmutz und Staubkörnchen unter den Schuhsohlen verkratzen die Versiegelung. Durch eine regelmäßige Pflege wird dieser vorzeitige Verschleiß vermindert.

 

14 Tage Schonzeit

Frische Versiegelungen 8 bis 12 Stunden austrocknen lassen, vorher nicht begehen. Die ersten 14 Tage das Parkett nur schonend benutzen. Möbel vorsichtig einstellen, nicht schieben, nicht mit Teppichen belegen. Noch keine Reinigung mit Wasser vornehmen. Erst nach 14 Tagen mit der Pflege beginnen.

 

Erst- und Vollpflege:

Die Erstpflege sollte vor der Nutzung des Bodens erfolgen. Das Pflegemittel Parkett Polish wird dazu mit einem Polishauftragsgerät hauchdünn gleichmäßig auf dem gereinigten Boden verteilt.

Die Häufigkeit der notwendigen Pflege ist abhängig von der Nutzung des Raumes.

-          In wenig begangenen Räumen, je nach Bedarf, etwa 2 x jährlich

-          Mittelstark beanspruchte Böden, alle 8-14 Tage

-          Besonders stark beanspruchte Objekte, 1 x wöchentlich

Die Vollpflege ist immer dann notwendig, wenn kein ausreichender Pflegemittelfilm vorhanden ist. Nach einer Grundreinigung die Vollpflege mit Parkett Polish regelmäßig wiederholen.

 

Reinigung:

Die versiegelten Parkettböden werden mit einem Mop, Haarbesen oder Staubsauger gereinigt. Leichte Trittspuren und haftender Schutz werden mit einem leicht angefeuchteten gut ausgewrungenen Lappen beseitigt. Parkett Cleaner dem Wischwasser beigeben. Bei Flecken höher konzentriert einsetzen.

Auf keinen Fall Stahlwolle oder Stahlspäne verwenden, die Versiegelung würde verletzt, so dass Feuchtigkeit und Staub eindringen können. Auch Microfasertücher können die Lackoberfläche schädigen.

 

Unterhaltspflege:

Bei der laufenden Unterhaltspflege soll Parkett Polish dem Wischwasser 1 bis 2-wöchentlich in einer Dosierung von 0,3 - 0,5 l auf 10 Liter Wasser zugesetzt werden. Der Boden wird gleichzeitig gereinigt und gepflegt.

 

Grundreinigung:

Eine maschinelle oder manuelle Grundreinigung ist nur dann erforderlich, wenn der Boden stark anhaftenden Verschmutzungen aufweist, die sich durch die Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lassen. Für diese Grundreinigung eignet sich Polish Remover. Bei der Reinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen, da sonst Schäden durch Holzquellen entstehen können. Deshalb die Reinigungslösung sofort wieder aufnehmen. Mit klarem Wasser nachwischen, danach wieder neu einpflegen.

 

Raumklima:

Die Werterhaltung des Holzbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordert die Beachtung eines gesunden Raumklimas (20°C und ca. 50% rel. Luftfeuchte.)

Bei Unterschreitung des Wertes an relativer Luftfeuchte muß mit Fugenbildung gerechnet werden.

 

Wichtige Hinweise:

Die Schutzwirkung der Versiegelung kann bei stark beanspruchten Flächen wie Büros, Tanzböden, Gaststätten und dergl. nur durch rechtzeitiges Abschleifen und Neuversiegeln erhalten werden. Die Füße der beweglichen Möbel, insbesondere der Sitzmöbel, sind mit geeigneten Unterlagen (z.B. Filzgleiter) zu versehen.

 

Bei der Verwendung von Stühlen mit Laufrollen müssen diese der EN 12529 entsprechen, ggf. ist der Einsatz von geeigneten Stuhlunterlagen erforderlich.

Bei Verwendung von rutschhemmenden Teppichunterlagen darauf achten, dass diese keine Weichmacher enthalten. Es kann sonst zu Markierungen / Glanzunterschieden durch Weichmacherwanderung in der Versiegelung kommen. Rutschunterlagen auf Latexbasis verwenden. Diese sind Weichmacherfrei.

 

Schmutzfänger bzw. Sauberlaufzonen verhindern das Eindringen von Schmutz und sind deshalb zu empfehlen.

 

Vorsichtsmaßnahmen:

Pflegemittel von Kindern fernhalten. Pflegemittel können gesundheitsschädigend wirken. Bitte hierzu die Hinweise auf den jeweiligen Produktbeschreibungen beachten.

Bitte unbedingt beachten

Von uns unterbreitete Vorschläge und Empfehlungen werden sorgfältig auf Basis unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und der uns zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Aufbau- und Verarbeitungsvorgaben erfolgen nach bestem Wissen, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreien nicht von der eigentlichen Prüfung der Vorschläge und Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Einsatzbereich (z.B. durch Anlegen von Probeflächen gem. DIN 18356.) Das Beachten von Hinweisen auf Verpackungen, Etiketten, technischen Informationsblättern, Bedienungs-, Ver- und Bearbeitungsanweisungen sowie Kennzeichnungen und einschlägigen technischen Richtlinien und Normen und die Ausführung der Arbeiten durch einen gewerblichen Verarbeiter nach den entsprechenden Vorschriften wird vorausgesetzt.

Mit dem Erscheinen dieser Hinweise verlieren alle vorausgegangenen Produktinformationen zu diesen Produkten ihre Gültigkeit. (Stand 01.04)

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Stand: 16. March 2008