Prüfung und Beurteilung der Rutschhemmung
Das Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung ist in DIN 51 130 "Prüfung von
Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und
Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene"
geregelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte
Zwischenmedium Öl beim Prüfverfahren nach DIN 51 130 nicht dazu dient, einen
besonders ungünstigen Betriebszustand auf den Versuch zu übertragen. Die
Verwendung eines bestimmten, definierten Öles dient als konstanter
Versuchsparameter, mit dem nachgewiesenermaßen eine bessere Differenzierung der
Prüfergebnisse erzielt wird.
Dieses Verfahren beruht auf der Begehung des zu prüfenden Bodenbelages auf einer
schiefen Ebene durch Prüfpersonen. Es dient als Entscheidungshilfe, ob der
jeweilige Bodenbelag zur Verlegung in bestimmten Arbeitsräumen und -bereichen
geeignet ist.
Der aus einer Meßwertreihe ermittelte mittlere Neigungswinkel ist für die
Einordnung des Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die
Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Beläge
mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit der Bewertungsgruppe R 13
den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen. Die Zuordnung der
Bewertungsgruppen zu den Winkelbereichen ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
|
Gesamtmittelwerte |
Bewertungsgruppe |
| von 6° bis 10°
mehr als 10° bis 19°
mehr als 19° bis 27°
mehr als 27° bis 35°
mehr als 35°
|
R 9
R 10
R 11
R 12
R 13 |
Tabelle: Zuordnung der Gesamtmittelwerte der Neigungswinkel zu
den Bewertungsgruppen der Rutschhemmung
Der Beurteilung der Rutschhemmung von Bodenbelägen mit
richtungsorientiert angeordneten Oberflächenprofilierungen, z.B. Rillenfliesen
oder Gitterroste mit gezahnten Tragstaboberseiten, werden die richtungsabhängig
ermittelten kleinsten Mittelwerte zu Grunde gelegt.
Abweichend von Tabelle 1 gilt für prüftechnische Bewertungen, die bereits vor
dem 1. Januar 2004 eine Zuordnung des Bodenbelags zur Bewertungsgruppe R 9 mit
einem Gesamtmittelwert von 3 º bis weniger als 6 º beinhalteten, eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2004. Ab dem 1. Januar 2005 gilt für eine
Zuordnung des Bodenbelags zur Bewertungsgruppe R 9 ein Gesamtmittelwert von 6 º
bis 10 º.
Im Allgemeinen erfordern Bodenbeläge mit hoher Rutschhemmung
auch einen höheren Reinigungsaufwand. Für die Reinigung von Fußböden mit stark
profilierter oder rauer Oberfläche haben sich Reinigungsmaschinen mit
rotierenden Bürsten (Scheuermaschinen, Scheuersaugmaschinen) und
Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreinigungsgeräte) bewährt.
Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, die den
Anforderungen an die Rutschhemmung nicht genügen, können nachträglich in ihrer
Rutschhemmung verbessert werden. Geeignet hierfür sind Verfahren der
Oberflächenbehandlung, wie Oberflächenfinish, mechanische oder chemische
Nachbehandlung. Weitere Informationen, sowie Merkblätter
für spezielle Bereiche finden Sie in unserem Bereich
Pflegeanleitungen
Hier können Sie die genauen
"Anforderungen an die
Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen, -bereichen und betrieblichen
Verkehrswegen mit Rutschgefahr" nachlesen.
Diese Links und Funktionen, werden für
www.bodenleger-berlin.de
angeboten:
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