Der folgende Beitrag wurde vom
Institut für Fußbodentechnik
erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.
Löcher/Fehlstellen innerhalb einer Linoleumbodenbelagebene durch Materialfehler oder unsachgemäße Nutzung?
Sachverhalt:
Der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten hat im Rahmen von
Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen in einem Schulgebäude, d. h. in den Fluren und
in den Klassenzimmern auf einer Gesamtgrundrißfläche von ca. 500 m² auf eine
bauseits vorhandene, alte Zementestrichkonstruktion nach entsprechenden
Untergrundvorbereitungsmaßnahmen einen Linoleumbodenbelag in einer Dicke von 3,2
mm verlegt/geklebt.Die Bauschlußreinigung sowie die Ersteinpflege wurde durch
den Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten durchgeführt.Eine Reinigungs- und
Pflegeanleitung für den hier in Rede stehenden Linoleumbodenbelag wurde der
Stadt als Auftraggeber sowie der Schulleitung übergeben.Die tägliche
Unterhaltsreinigung wird durch das Reinigungspersonal der Schule, d. h. als in
eigener Regie durchgeführt.
Nach ca. 1 Jahr war die Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit dieser hier in Rede
stehenden Linoleumbodenbelagebene, insbesondere im Bereich der Klassenräume in
den letzten beiden Sitzbankreihen erheblich/über-proportional beeinträchtigt und
zwar aufgrund von mechanischen Beschädigungen/Zerstörungen in Form von Kratzern,
Einkerbungen und Löchern, die bis zum Jutegewebe hinunterreichten.
Wo hört die Sorgfalts- und Prüfungspflicht des Verarbeiters von
Linoleumbodenbelagbahnen auf?
War dieser Sachverhalt für den Auftragnehmer erkennbar?
Im Rahmen des Ortstermins wurde in 7 Klassenräumen jeweils im Bereich der
letzten Sitzreihen eine Vielzahl von Fehlstellen/“Löchern“ innerhalb der
Linoleumbodenbelagebene konstatiert.
Die zuvor genannten Fehlstellen/“Löcher“ wiesen Abmessungen von bis zu 30 mm x
20 mm auf, die teilweise bis zum Jutegewebe des Linoleumbodenbelages
hinuntergehend reichten.
In den übrigen Teilflächenbereichen waren optisch keine negativen Sachverhalte
in Bezug auf Fehlstellen/“Löcher“ konstatierbar.
Die Bestuhlung war jeweils im Eckbereich mit 4 Rechteckkunststoffauflagern, die
mit Filzgleitern bestückt waren, ausgestattet.
Partiell waren bei den zuvor genannten Kunststoffauflagern scharfe Kanten
feststellbar.
Bei Überprüfung der hier im Bauvorhaben verwendeten Reinigungsmittel für die
tägliche Unterhaltsreinigung der Linoleumbodenbelagebene wurde ein
Universalreiniger mit einem sehr hohen pH-Wert (pH 10 bis 11) ermittelt.
Im Rahmen des Ortstermins wurden Proben aus der Linoleumbodenbe-lagebene
entnommen sowie weitergehend eine Rückstellprobe unverlegte Ware dem
Sachverständigen persönlich übergeben.
An den zuvor genannten Proben wurde jeweils das Resteindruckverhalten gemäß DIN
EN 433 „Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Resteindruckes nach konstanter
Belastung“ geprüft.
Bei der Probe A (verlegte Probe) wurde ein Mittelwert des Resteindruckes von
0,13 mm und bei der Probe B (Rückstellprobe) von 0,12 mm ermittelt.
Gemäß der DIN EN 548 „Spezifikation für Linoleum mit und ohne Dekoration“ muß
der Resteindruck nach konstanter Belastung gemäß der DIN EN 433 bei einer
Nenndicke des Linoleumbodenbelages von < 3,2 mm < 0,15 mm betragen.
Somit erfüllen die geprüften Linoleumbodenbelagproben die Normenanforderungen
gemäß DIN EN 548.
Wer hat derartige Linoleumbodenbelagschäden nach dem Verursacherprinzip zu
vertreten: Hersteller, Verleger, Nutzer?
Die im Bauvorhaben ermittelten Beschädigungen auf der Oberfläche der
Linoleumbodenbelagebene sind aufgrund des Bruchbildes (mikroskopisch bestätigt)
auf mechanische Beschädigungen zurückzuführen.
Die Bruchränder an den beschädigten Stellen wiesen, ihrer Form und Anordnung
entsprechend, auf Beschädigungen durch hohe Druckbeanspruchung mit
scharfkantigen Gegenständen (durch Kippeln mit den Stühlen, die partiell
scharfkantige Rechteckkunststoffauflager aufwiesen) hin.
Durch die dabei aufgetretenen hohen Flächendrücke wird die kompakte Oberschicht
eingedrückt, die Mittelschicht mit geringerer Dichte gibt nach und die belastete
Oberschicht bricht.
Durch weitere mechanische Beanspruchungen kommt es zu einem verstärkten
Ausbrechen in diesem Bereich, wobei je nach vorliegender Intensität und Art der
Beanspruchung kleinere oder größere beschädigte Stellen entstehen.
Die Laborprüfungen haben bestätigt, daß die hier in Rede stehende
Linoleumbodenbelagqualität den Normenvorgaben hinsichtlich des Resteindruckes
entsprechen.
Die im Bauvorhaben verwendeten Reinigungsdetergenzien mit einem hohen pH-Wert
sind nicht für Linoleumbodenbeläge geeignet, da diese besonders empfindlich
gegen alkalische Einwirkungen, z. B. Flüssigkeiten mit hohem pH-Wert, reagieren.
Die im Bauvorhaben ermittelten Schäden in der Linoleumbodenbelagebene sind in
Addition auf die nachfolgend aufgeführten Ursachen zurückzuführen:
a) unübliche, extreme mechanische Belastungen durch „Stuhlkippeln“,
b) partielle scharfkantige, rechteckige Kunststoffauflager der Bestuhlung,
c) Verwendung von Reinigungsmitteln für die tägliche Unterhaltsreinigung mit
einem zu hohen pH-Wert.
Handwerkliche Fehlleistungen wurden im Bauvorhaben nicht ermittelt,
Materialfehler wurde keiner nachgewiesen, Verleger hat gemäß der VOB die
Reinigungs- und Pflegeanleitung übergeben.
Der Verantwortungsbereich für die im Bauvorhaben ermittelten negativen
Sachverhalte/Schäden innerhalb der Linoleumbodenbelagebene liegt im Bereich der
Schule/des Nutzers.
Die nachfolgende Fotodokumentation soll den in diesem Fachbeitrag beschriebenen
Sachverhalt nochmals optisch verdeutlichen.
Auf den Fotos 1 + 2 sind deutlich die Fehlstellen/“Löcher“ innerhalb der
Linoleumbodenbelagebene, die teilweise bis zum Jutegewebe hinunterreichen,
dargestellt. Die Fehlstellen/“Löcher“ besaßen partiell die Abmessungen von ca.
30 cm x 20 cm:



Partiell waren auch im Eckbereich der Kunststoffauflager scharfe Kanten zu konstatieren. Diese scharfen Kanten „bohrten“ sich beim „Stuhlkippeln“ regelrecht in die Linoleumbodenbelagqualität hinein und durch Drehbewegungen der kippelnden Stühle wurden einzelne Linoleumbodenbelagbestandteile aus der Konstruktion mittels Gewaltbruch herausgebrochen.

Stereomikroskopische Aufnahmen der Linoleumbodenbelagprobe, die im Bauvorhaben verlegt wurde beweisen, daß die Mittelschicht eine etwas geringere Dichte aufweist als die Oberschicht.

Es ist anhand der Randbruchstellen und des
Einbruchbildes ersichtlich, daß es sich um scharfkantige Beschädigungen der
Oberschicht im Randbereich handelt und um kraterförmige Ausbrüche innerhalb des
Bruchbereiches.
Der Autor dieses Beitrages ist der Fachbereichsleiter des iff-Prüfinstituts Bau-
und Fußbodentechnik, Koblenz, Dipl.-Ing. (FH) Ralf Marth
Erstellt: 27.07.2003/iff-Marth
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