Der folgende Beitrag wurde vom
Institut für Fußbodentechnik
erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.
Wenn plötzlich der Boden nachgibt ...
Abnorme Verformungen der
Fußbodenkonstruktion verursachen die Entkernung der gesamten
Fußbodenkonstruktion
Sachverhalt
In einem Einfamilienwohnhaus hat der Besteller/Bauherr festgestellt, dass die
Mosaikparkettebene in allen Räumlichkeiten einschließlich eines
Gussasphaltestrichs zunehmend unübliche Verformungen/Absenkungen aufweist.
Im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens (selbständiges
Beweissicherungsverfahren) konnte der vorgenannte Sachverhalt bestätigt werden.
Die gesamte Fußbodenkonstruktion (Gussasphaltestrich und Mosaikparkett) wies
Verformungen/Absenkungen in erheblichem Ausmaß auf.
Worauf sind die Absenkungen/Verformungen der Fußbodenkonstruktion
zurückzuführen?
Handelt es sich hierbei um bauphysikalische Schadensparameter oder um
handwerkliche Fehlleistungen?
Im Rahmen des Gutachtertermins konnte festgestellt werden, dass das
Mosaikparkett auf der Oberfläche einer Gussasphaltestrich-Lastverteilungsschicht
(Typ GE 10) sach- und fachgerecht entsprechend den Anforderungen der VOB, Teil
C, DIN 18 356 „Parkettarbeiten“ verlegt/geklebt worden ist.
Handwerkliche Fehlleistungen bezüglich der Parkettarbeiten und Herstellung des
bituminösen Untergrundes/des Gussasphaltestrichs waren nicht feststellbar.
Unterhalb des Gussasphaltestrichs befand sich eine Holzträgerschicht. Diese
Holzträgerschicht war in sich völlig durchnässt; eine Tragfähigkeit der
vorgenannten Holzkonstruktion war nicht mehr gegeben.
Porenbildungen, Pilzkulturen und Schwammbildungen in erheblichem Ausmaß wurden
festgestellt bzw. nachgewiesen. Die Holzkonstruktion war in sich vermodert und
fühlbar nass.
Über die Randfugen/Raumfugen der bereits genannten Fußbodenkonstruktion zeigten
sich Pilze und Schwammbildungen.
Eine Kunststofffolie befand sich unmittelbar unterhalb der zerstörten
Holzträgerschicht. Unterhalb dieser Kunststofffolie befanden sich die
Balkenlagen und der entsprechende Wärmeschutz in Form von Dämmmaterialien. Der
sich darunter befindliche Kriechkeller wies eine Höhe von ca. 80 cm auf.
Bezüglich des üblichen Windschutzes bei Holztrockenkonstruktionen wurde, zum
Kriechkeller hingehend, ebenfalls eine Kunststofffolie festgestellt bzw.
nachgewiesen.
Aufgrund der vorgenannten Situation musste zunächst einmal der gesamte
Gussasphaltestrich und das Mosaikparkett im Erdgeschoss des Wohnhauses entfernt,
also herausgerissen werden.
Die nicht mehr tragfähige Holzfußbodenkonstruktion ist ebenfalls entfernt
worden.
Es konnte festgestellt werden, dass sich im Bereich der Holzbalkenlage eine
Vielzahl Schwammbildungen und Pilze angesiedelt hatten. Eine penetrante,
ekelerregende Geruchsbelästigung/Geruchsentwicklung war feststellbar bzw.
nachweisbar.
Wieso konnten sich innerhalb der Holzkonstruktion Sporen, Pilzkulturen, Pilze
und Schwammbildungen ansiedeln?
Der Gussasphaltestrich gilt als „unendlich dicht“. Zum Kriechkeller hingehend
befand sich ebenfalls eine funktionsfähige Dampfbremse.
Die Holztrockenkonstruktion, also die Balkenlage und die Holzträgerschicht waren
in sich im „Sandwich-Verfahren“ eingepackt.
Eine innere Kondensation durch verschiedene Teildrücke des Wasserdamp-fes,
insbesondere bezogen auf Temperaturdifferenzen, ist schadhaft wirksam geworden.
Bauphysikalische Einwirkungen haben diese Fußbodenschäden verursacht.
Besonders aufwändig war der Kostenrahmen, da alle Wandkonstruktionen für die
Neuherstellung der Balkenlage abgestützt werden mussten, damit das gesamte
Wohnhaus nicht einstürzt.
Die Besteller/die Bauherren (mit Kleinkindern) mussten ausziehen, da die gesamte
Erdgeschossebene bedingt durch Pilze, Sporen und Schwammbildungen „verseucht“
war.
Mehrere Wochen Hotelaufenthalt der Besteller werden die Folgekosten mittelbarer
oder unmittelbarer Art zusätzlich erhöhen.
Fazit
Für den Auftragnehmer für Parkettarbeiten wie auch für den Besteller lagen in
diesem Fall echte Werkleistungsmängel vor, die mit der im Verkehr üblichen
Sorgfalt nicht erkennbar waren.
Der Planer und Verkäufer dieses Wohnhauses sind somit schadensersatzpflichtig.
Fotodokumentation
Die Fotos 1 – 7 zeigen die völlig vermoderte/zerstörte Holztrageschicht
unterhalb des Gussasphaltestrichs. Die Holztrockenkonstruktion ist regelrecht
verfault und völlig durchnässt.
Die Fotos 8 – 11 zeigen die Balkenlager oberhalb des Kriechkellers. Auch diese
Balken weisen abnorme Zerstörungen durch Pilzbefall und Schwammbildungen auf.
Das Foto 12 zeigt das herausgerissene Mosaikparkettmaterial einschließlich des
Gussasphaltestrichs, wie in diesem Fachbeitrag beschrieben.
Autor dieses Fachartikels ist der öffentlich bestellte und vereidigte
Berufssachverständige Siegfried Heuer












Erstellt: 23.10.2003/iff-Neubauer
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