Der folgende Beitrag wurde vom Institut für Fußbodentechnik erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.


Beitrag schließen


Wenn plötzlich der Boden nachgibt ...

Abnorme Verformungen der Fußbodenkonstruktion verursachen die Entkernung der gesamten Fußbodenkonstruktion


Sachverhalt

In einem Einfamilienwohnhaus hat der Besteller/Bauherr festgestellt, dass die Mosaikparkettebene in allen Räumlichkeiten einschließlich eines Gussasphaltestrichs zunehmend unübliche Verformungen/Absenkungen aufweist.

Im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens (selbständiges Beweissicherungsverfahren) konnte der vorgenannte Sachverhalt bestätigt werden.

Die gesamte Fußbodenkonstruktion (Gussasphaltestrich und Mosaikparkett) wies Verformungen/Absenkungen in erheblichem Ausmaß auf.

Worauf sind die Absenkungen/Verformungen der Fußbodenkonstruktion zurückzuführen?

Handelt es sich hierbei um bauphysikalische Schadensparameter oder um handwerkliche Fehlleistungen?

Im Rahmen des Gutachtertermins konnte festgestellt werden, dass das Mosaikparkett auf der Oberfläche einer Gussasphaltestrich-Lastverteilungsschicht

(Typ GE 10) sach- und fachgerecht entsprechend den Anforderungen der VOB, Teil C, DIN 18 356 „Parkettarbeiten“ verlegt/geklebt worden ist.

Handwerkliche Fehlleistungen bezüglich der Parkettarbeiten und Herstellung des bituminösen Untergrundes/des Gussasphaltestrichs waren nicht feststellbar.

Unterhalb des Gussasphaltestrichs befand sich eine Holzträgerschicht. Diese Holzträgerschicht war in sich völlig durchnässt; eine Tragfähigkeit der vorgenannten Holzkonstruktion war nicht mehr gegeben.

Porenbildungen, Pilzkulturen und Schwammbildungen in erheblichem Ausmaß wurden festgestellt bzw. nachgewiesen. Die Holzkonstruktion war in sich vermodert und fühlbar nass.

Über die Randfugen/Raumfugen der bereits genannten Fußbodenkonstruktion zeigten sich Pilze und Schwammbildungen.

Eine Kunststofffolie befand sich unmittelbar unterhalb der zerstörten Holzträgerschicht. Unterhalb dieser Kunststofffolie befanden sich die Balkenlagen und der entsprechende Wärmeschutz in Form von Dämmmaterialien. Der sich darunter befindliche Kriechkeller wies eine Höhe von ca. 80 cm auf.

Bezüglich des üblichen Windschutzes bei Holztrockenkonstruktionen wurde, zum Kriechkeller hingehend, ebenfalls eine Kunststofffolie festgestellt bzw. nachgewiesen.

Aufgrund der vorgenannten Situation musste zunächst einmal der gesamte Gussasphaltestrich und das Mosaikparkett im Erdgeschoss des Wohnhauses entfernt, also herausgerissen werden.

Die nicht mehr tragfähige Holzfußbodenkonstruktion ist ebenfalls entfernt worden.

Es konnte festgestellt werden, dass sich im Bereich der Holzbalkenlage eine Vielzahl Schwammbildungen und Pilze angesiedelt hatten. Eine penetrante, ekelerregende Geruchsbelästigung/Geruchsentwicklung war feststellbar bzw. nachweisbar.

Wieso konnten sich innerhalb der Holzkonstruktion Sporen, Pilzkulturen, Pilze und Schwammbildungen ansiedeln?

Der Gussasphaltestrich gilt als „unendlich dicht“. Zum Kriechkeller hingehend befand sich ebenfalls eine funktionsfähige Dampfbremse.

Die Holztrockenkonstruktion, also die Balkenlage und die Holzträgerschicht waren in sich im „Sandwich-Verfahren“ eingepackt.

Eine innere Kondensation durch verschiedene Teildrücke des Wasserdamp-fes, insbesondere bezogen auf Temperaturdifferenzen, ist schadhaft wirksam geworden.

Bauphysikalische Einwirkungen haben diese Fußbodenschäden verursacht.

Besonders aufwändig war der Kostenrahmen, da alle Wandkonstruktionen für die Neuherstellung der Balkenlage abgestützt werden mussten, damit das gesamte Wohnhaus nicht einstürzt.

Die Besteller/die Bauherren (mit Kleinkindern) mussten ausziehen, da die gesamte Erdgeschossebene bedingt durch Pilze, Sporen und Schwammbildungen „verseucht“ war.

Mehrere Wochen Hotelaufenthalt der Besteller werden die Folgekosten mittelbarer oder unmittelbarer Art zusätzlich erhöhen.

Fazit

Für den Auftragnehmer für Parkettarbeiten wie auch für den Besteller lagen in diesem Fall echte Werkleistungsmängel vor, die mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht erkennbar waren.

Der Planer und Verkäufer dieses Wohnhauses sind somit schadensersatzpflichtig.

Fotodokumentation

Die Fotos 1 – 7 zeigen die völlig vermoderte/zerstörte Holztrageschicht unterhalb des Gussasphaltestrichs. Die Holztrockenkonstruktion ist regelrecht verfault und völlig durchnässt.
Die Fotos 8 – 11 zeigen die Balkenlager oberhalb des Kriechkellers. Auch diese Balken weisen abnorme Zerstörungen durch Pilzbefall und Schwammbildungen auf.
Das Foto 12 zeigt das herausgerissene Mosaikparkettmaterial einschließlich des Gussasphaltestrichs, wie in diesem Fachbeitrag beschrieben.

Autor dieses Fachartikels ist der öffentlich bestellte und vereidigte Berufssachverständige Siegfried Heuer

 


Erstellt: 23.10.2003/iff-Neubauer


Beitrag schließen


Diese Links und Funktionen, werden für www.bodenleger-berlin.de angeboten:

Zurück zur Startseite   Als Startseite festlegen   Zu den Favoriten hinzufügen