Der folgende Beitrag wurde vom
Institut für Fußbodentechnik
erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.
Deckschichtablösungen an Zweischichtparkettelementen. Materialspezifisch oder Raumklima?
Was war geschehen?
Detailangaben
Im Sommer 1998 verlegte ein Auftragnehmer für Parkettarbeiten im Wohnzimmer des
Auftraggebers eine Zweischichtparkettqualität.
Die Deckschicht des zuvor genannten Parkettmaterials bestand aus der Holzsorte "Canadisch
Ahorn", die Tragschicht aus einer Multiplexplatte.
Die Zweischichtparkettelemente haben die Abmessungen 500 x 60 mm und eine
Nenndicke von 10 mm.
Die Verlegung des zuvor genannten Parkettmaterials erfolgte im Wohnbereich auf
einer Fläche von ca. 50 m² auf der Oberfläche einer bauseits vorhandenen, nicht
beheizten zementären Lastverteilungsebene.
Die Klebung der Parkettelemente erfolgte mit einem
Zweikomponenten-Reaktionsharzklebstoff.
Nach Fertigstellung der Parkettarbeiten übergab der Auftragnehmer eine
entsprechende Reinigungs- und Pflegeanleitung an den Bauherrn.
Die Abnahme der Parkettebene erfolgte ohne Beanstandung.
Im Frühjahr 1999 konstatierte der Bauherr Fugen zwischen den
Zweischichtparkettstäben und formulierte eine Mängelrüge gegenüber dem
Auftragnehmer für Parkettarbeiten.
Die zuvor genannten Fugen sollen sich während der nachfolgenden Sommerzeit
wieder geschlossen haben.
Ende des Jahres 1999 rügte der Bauherr abermals die hier in Rede stehende
Parkettebene, da sich zwischenzeitlich wiederum Fugen zwischen den
Zweischichtparkettelementen zeigten.
Mehrfach sollen Ablösungen der Zweischichtparkettelemente der Ahorn-Deckschicht
vorgelegen haben.
Fugen, verformte Parkettelemente sowie Deckschichtablösungen lagen vor
Die Parkettelemente waren verformt und die gesamte Fläche wies eine sogenannte
"Waschbrettstruktur" auf.
Konkave Verformungen der Zweischichtparkettelemente mit Höhen bis zu 0,7 mm,
bezogen auf die Breite, wurden gemessen:

Im Längskantenbereich der Parkettelemente lagen Fugen mit Breiten von 0,4 bis 0,6 mm vor:


Im Längskantenbereich aneinandergrenzender
Parkettelemente waren mehrfach Höhenversätze/Kantenversätze mit Höhen von bis zu
0,4 mm zu konstatieren.
An den entsprechenden Zweischichtparkettelementen war durch Abklopfen akustisch
eindeutig nachzuvollziehen, daß an den entsprechenden Parkettstäben
Deckschichtablösungen der Ahorn-Deckschicht vorlagen.
Mittels eines Präzisionselektronikfeuchtemeßgerätes, Typ "Gann-Hydromette RTU
600" in Verbindung mit der Einschlagelektrode "M 20", wurden als trocken zu
bezeichnende Holzfeuchtegehalte von 6,2 bis 6,6 % gemessen.


Raumklimatische Bedingungen mit einer rel. Luftfeuchtigkeit von ca. 35 % bei
einer Raumlufttemperatur von 22 °C lagen vor.
Im Bereich der Deckschichtablösungen lag ein Kohäsionsbruch innerhalb der aus
Multiplexplatten bestehenden Tragschicht vor.
Sind materialspezifische bzw. produktionstechnische negative Sachverhalte für
die hier in Rede stehenden Ahorn-Deck-schichtablösungen ursächlich?
Orientierend wurden an unverlegten Zweischichtparkettelementen
Prüfmaßnahmen/Stempelhaftzugprüfungen hinsichtlich der Arretierung der
Deckschicht zur Tragschicht durchgeführt.
Die zuvor genannte Prüfmaßnahme wird institutsseitig eingesetzt, um das adhäsive
bzw. kohäsive Verhalten von Mehrschichtparketten zu prüfen.
Hierzu wird die Deckschicht der entsprechenden Parkettelemente mittels einer
Bohrkrone, Innendurchmesser 50 mm, bis zur Unterkante angebohrt/durchtrennt.
Nach dem Anrauhen der Parkettoberfläche wird ein Metallstempel mit einem
Zweikomponenten-Klebstoffsystem aufgeklebt.
Nach dem Ausreagieren des Klebstoffsystems werden die Metallstempel mit einem
entsprechenden Stempelhaftzuggerät abgezogen.
Die bei der Prüfungsdurchführung ermittelten Stempelhaftzugwerte können direkt
am Prüfgerät in der Meßeinheit N/mm² abgelesen werden.
Je Zweischichtparkettelement werden drei Prüfstempel gezogen und aus den
ermittelten Haftzugwerten der arithmetische Mittelwert gebildet.
Die an dem bereitgestellten/zur Verfügung gestellten Zweischichtparkett-element
durchgeführten Stempelhaftzugprüfungen erbrachten Haftzugwerte im Mittel von
0,95 N/mm², wobei der kleinste Einzelwert bei 0,83 N/mm² lag.
Die Bruchzone wurde innerhalb der Tragschicht als Adhäsionsbruch zwischen den
einzelnen Schichten der Multiplexträgerplatte bzw. als Kohäsionsbruch innerhalb
der Furnierlagen ermittelt.
Beurteilung
Haftzugwerte > 0,7 N/mm² können, bezogen auf das ermittelte Bruchbild, als
ausreichend bezeichnet werden.
Aufgrund der ermittelten Prüfwerte können materialspezifische/produk-tionstechnische
negative Sachverhalte als Ursache für die hier in Rede stehenden Ablösungen der
Ahorn-Deckschicht ausgeschlossen werden.
Was sind die Ursachen für die Ahorn-Deckschichtab-lösungen?
Die konstatierten Fugen zwischen den Zweischichtparkettelementen sowie die als
niedrig zu bezeichnende Holzfeuchte der Ahorn-Deckschicht lassen den Rückschluß
zu, daß die hier in Rede stehenden Deckschichtablösungen auf eine Rücktrocknung
der Ahorn-Deckschicht zurückzuführen sind.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit lagen über einen längeren
Zeitraum innerhalb der Wintermonate/während der Heizperiode, ungünstige
raumklimatische Bedingungen, insbesondere niedrige rel. Luftfeuchtigkeit, vor,
aufgrund dessen die Mehrschichtparkettelemente untertrockneten.
Die aus der Untertrocknung der Ahorn-Deckschicht resultierenden Scherkräfte
haben das adhäsive und kohäsive Verhalten der Multiplextragschicht der
Parkettstäbe überfordert und zu den hier in Rede stehenden Deckschichtablösungen
geführt.
Materialspezifische/produktionstechnische negative Sachverhalte waren anläßlich
des Gutachtertermins sowie im Rahmen der durchgeführten Prüfmaßnahmen nicht
festzustellen.
Die Deckschichtablösungen sind eindeutig auf eine Untertrocknung der
Ahorn-Deckschicht aufgrund ungünstiger raumklimatischer Bedingungen
zurückzuführen.
Die Einhaltung der zur Werterhaltung von Parkettmaterial als günstig zu
bezeichnenden raumklimatischen Bedingungen mit einer rel. Luftfeuchtigkeit von
50 - 60 % bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C ging mit der Übergabe der
Reinigungs- und Pflegeanleitung, die entsprechende Hinweise auf das Raumklima
enthalten muß, an den Bauherrn über.
Da der Auftragnehmer für Parkettarbeiten eine entsprechende Reinigungs- und
Pflegeanleitung nach Fertigstellung der Parkettebene an den Bauherrn übergab,
liegt der hier in Rede stehende Parkettfußbodenschaden im Verantwortungsbereich
des Bauherrn.
Autor dieses Fachbeitrages ist der Berufssachverständige Jürgen Gaberdiel,
Kooperationspartner des iff´s, Koblenz
Erstellt: 27.07.2003/Gaberdiel
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