Der folgende Beitrag wurde vom Institut für Fußbodentechnik erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.


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Deckschichtablösungen an Zweischichtparkettelementen. Materialspezifisch oder Raumklima?

Was war geschehen?

Detailangaben

Im Sommer 1998 verlegte ein Auftragnehmer für Parkettarbeiten im Wohnzimmer des Auftraggebers eine Zweischichtparkettqualität.

Die Deckschicht des zuvor genannten Parkettmaterials bestand aus der Holzsorte "Canadisch Ahorn", die Tragschicht aus einer Multiplexplatte.

Die Zweischichtparkettelemente haben die Abmessungen 500 x 60 mm und eine Nenndicke von 10 mm.

Die Verlegung des zuvor genannten Parkettmaterials erfolgte im Wohnbereich auf einer Fläche von ca. 50 m² auf der Oberfläche einer bauseits vorhandenen, nicht beheizten zementären Lastverteilungsebene.

Die Klebung der Parkettelemente erfolgte mit einem Zweikomponenten-Reaktionsharzklebstoff.

Nach Fertigstellung der Parkettarbeiten übergab der Auftragnehmer eine entsprechende Reinigungs- und Pflegeanleitung an den Bauherrn.

Die Abnahme der Parkettebene erfolgte ohne Beanstandung.

Im Frühjahr 1999 konstatierte der Bauherr Fugen zwischen den Zweischichtparkettstäben und formulierte eine Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer für Parkettarbeiten.

Die zuvor genannten Fugen sollen sich während der nachfolgenden Sommerzeit wieder geschlossen haben.

Ende des Jahres 1999 rügte der Bauherr abermals die hier in Rede stehende Parkettebene, da sich zwischenzeitlich wiederum Fugen zwischen den Zweischichtparkettelementen zeigten.

Mehrfach sollen Ablösungen der Zweischichtparkettelemente der Ahorn-Deckschicht vorgelegen haben.

Fugen, verformte Parkettelemente sowie Deckschichtablösungen lagen vor

Die Parkettelemente waren verformt und die gesamte Fläche wies eine sogenannte "Waschbrettstruktur" auf.

Konkave Verformungen der Zweischichtparkettelemente mit Höhen bis zu 0,7 mm, bezogen auf die Breite, wurden gemessen:


Im Längskantenbereich der Parkettelemente lagen Fugen mit Breiten von 0,4 bis 0,6 mm vor:

Im Längskantenbereich aneinandergrenzender Parkettelemente waren mehrfach Höhenversätze/Kantenversätze mit Höhen von bis zu 0,4 mm zu konstatieren.

An den entsprechenden Zweischichtparkettelementen war durch Abklopfen akustisch eindeutig nachzuvollziehen, daß an den entsprechenden Parkettstäben Deckschichtablösungen der Ahorn-Deckschicht vorlagen.

Mittels eines Präzisionselektronikfeuchtemeßgerätes, Typ "Gann-Hydromette RTU 600" in Verbindung mit der Einschlagelektrode "M 20", wurden als trocken zu bezeichnende Holzfeuchtegehalte von 6,2 bis 6,6 % gemessen.


Raumklimatische Bedingungen mit einer rel. Luftfeuchtigkeit von ca. 35 % bei einer Raumlufttemperatur von 22 °C lagen vor.

Im Bereich der Deckschichtablösungen lag ein Kohäsionsbruch innerhalb der aus Multiplexplatten bestehenden Tragschicht vor.

Sind materialspezifische bzw. produktionstechnische negative Sachverhalte für die hier in Rede stehenden Ahorn-Deck-schichtablösungen ursächlich?

Orientierend wurden an unverlegten Zweischichtparkettelementen Prüfmaßnahmen/Stempelhaftzugprüfungen hinsichtlich der Arretierung der Deckschicht zur Tragschicht durchgeführt.

Die zuvor genannte Prüfmaßnahme wird institutsseitig eingesetzt, um das adhäsive bzw. kohäsive Verhalten von Mehrschichtparketten zu prüfen.

Hierzu wird die Deckschicht der entsprechenden Parkettelemente mittels einer Bohrkrone, Innendurchmesser 50 mm, bis zur Unterkante angebohrt/durchtrennt.

Nach dem Anrauhen der Parkettoberfläche wird ein Metallstempel mit einem Zweikomponenten-Klebstoffsystem aufgeklebt.

Nach dem Ausreagieren des Klebstoffsystems werden die Metallstempel mit einem entsprechenden Stempelhaftzuggerät abgezogen.

Die bei der Prüfungsdurchführung ermittelten Stempelhaftzugwerte können direkt am Prüfgerät in der Meßeinheit N/mm² abgelesen werden.

Je Zweischichtparkettelement werden drei Prüfstempel gezogen und aus den ermittelten Haftzugwerten der arithmetische Mittelwert gebildet.

Die an dem bereitgestellten/zur Verfügung gestellten Zweischichtparkett-element durchgeführten Stempelhaftzugprüfungen erbrachten Haftzugwerte im Mittel von 0,95 N/mm², wobei der kleinste Einzelwert bei 0,83 N/mm² lag.

Die Bruchzone wurde innerhalb der Tragschicht als Adhäsionsbruch zwischen den einzelnen Schichten der Multiplexträgerplatte bzw. als Kohäsionsbruch innerhalb der Furnierlagen ermittelt.

Beurteilung

Haftzugwerte > 0,7 N/mm² können, bezogen auf das ermittelte Bruchbild, als ausreichend bezeichnet werden.

Aufgrund der ermittelten Prüfwerte können materialspezifische/produk-tionstechnische negative Sachverhalte als Ursache für die hier in Rede stehenden Ablösungen der Ahorn-Deckschicht ausgeschlossen werden.

Was sind die Ursachen für die Ahorn-Deckschichtab-lösungen?

Die konstatierten Fugen zwischen den Zweischichtparkettelementen sowie die als niedrig zu bezeichnende Holzfeuchte der Ahorn-Deckschicht lassen den Rückschluß zu, daß die hier in Rede stehenden Deckschichtablösungen auf eine Rücktrocknung der Ahorn-Deckschicht zurückzuführen sind.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit lagen über einen längeren Zeitraum innerhalb der Wintermonate/während der Heizperiode, ungünstige raumklimatische Bedingungen, insbesondere niedrige rel. Luftfeuchtigkeit, vor, aufgrund dessen die Mehrschichtparkettelemente untertrockneten.

Die aus der Untertrocknung der Ahorn-Deckschicht resultierenden Scherkräfte haben das adhäsive und kohäsive Verhalten der Multiplextragschicht der Parkettstäbe überfordert und zu den hier in Rede stehenden Deckschichtablösungen geführt.

Materialspezifische/produktionstechnische negative Sachverhalte waren anläßlich des Gutachtertermins sowie im Rahmen der durchgeführten Prüfmaßnahmen nicht festzustellen.

Die Deckschichtablösungen sind eindeutig auf eine Untertrocknung der Ahorn-Deckschicht aufgrund ungünstiger raumklimatischer Bedingungen zurückzuführen.

Die Einhaltung der zur Werterhaltung von Parkettmaterial als günstig zu bezeichnenden raumklimatischen Bedingungen mit einer rel. Luftfeuchtigkeit von 50 - 60 % bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C ging mit der Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung, die entsprechende Hinweise auf das Raumklima enthalten muß, an den Bauherrn über.

Da der Auftragnehmer für Parkettarbeiten eine entsprechende Reinigungs- und Pflegeanleitung nach Fertigstellung der Parkettebene an den Bauherrn übergab, liegt der hier in Rede stehende Parkettfußbodenschaden im Verantwortungsbereich des Bauherrn.

Autor dieses Fachbeitrages ist der Berufssachverständige Jürgen Gaberdiel, Kooperationspartner des iff´s, Koblenz

Erstellt: 27.07.2003/Gaberdiel


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