Der folgende Beitrag wurde vom Institut für Fußbodentechnik erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.


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Offene Fugen in einer Polyvinylchloridbodenbelagebene ein Mangel?

Polyvinylchloridbodenbeläge, abgekürzt PVC-Bodenbeläge, werden aufgrund ihrer materialspezifischen Eigenschaften, insbesondere der hohen Strapazierfähigkeit sowie die Vielzahl der gestalterischen Möglichkeiten in untschiedlichen Einsatzbereichen verwendet/verlegt. Insbesondere bei homogenen PVC-Bodenbelagmaterialien in Form von Platten und Bahnen empfehlen die Hersteller die Nahtkantenbereiche mit einem systembezogenen Schweißdraht zu verschweißen. Die Nahtkantenbereiche können mit einem systembezogenen Schweißdraht verschweißt werden, damit:

1. keine Flüssigkeiten und Reinigungsdetergenzien in die Nahtbereiche eindringen und das Dispersionsklebstoffbett nachteilig beeinflussen.

2. die verlegte Bodenbelagebene den, insbesondere in Krankenhäusern, gestellten erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Hygiene gerecht wird.

3. das Dimensionsänderungsbestreben des PVC-Bodenbelagmaterials, resultierend aus einer evtl. Weichmacherabgabe, nicht schadhaft wirksam werden kann.

4. die materialspezifischen Eigenschaften hinsichtlich des Maßänderungsbestrebens gemäß DIN EN 649 nicht wirksam werden können.

Die materialspezifischen Eigenschaften von homogenen und heterogenen Polyvinylchloridbodenbelägen sind in der DIN EN 649 „Elastische Bodenbeläge - Homogene und heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge; Spezifikation“ festgelegt. Die vorgenannte DIN EN-Norm weist neben den zulässigen Toleranzen bezüglich der Längen- und Breitenangabe sowie Rechtwinkligkeit, Gesamtdicke und Resteindruck auch die zulässigen Toleranzen hinsichtlich des Maßänderungsverhaltens nach Wärmeeinwirkung aus. Die Prüfmaßnahme hinsichtlich des Maßänderungsverhaltens nach Wärmeeinwirkung wird gemäß EN 434 durchgeführt. PVC-Boden­belagbahnen und -platten, die zum Verschweißen vorgesehen sind, müssen hinsichtlich des Maßänderungsverhaltens den definierten Mindestanforderungen von < 0,4 % und Platten, die für Verlegung im Trockenfugenverfahren vorgesehen sind, also unverschweißt verlegt werden, einer Mindestanforderung von < 0,25 % entsprechen. Vorgenannte Mindestanforderungen bedeuten, daß eine PVC-Bodenbelagbahn mit einer Breite von 200 cm im unverlegten Zustand eine Maßänderung < 0,8 cm/8 mm einhalten muß. Damit das materialspezifische Maßänderungsverhalten/Bestre­ben des PVC-Bodenbelagmaterials im verlegten/geklebten Zustand nicht schadhaft wirksam werden kann, werden PVC-Bodenbelagbahnen und
-platten nach der Verlegung überwiegend im Nahtkantenbereich mit einem systembezogenen Schweißdraht verschweißt. Bei sach- und fachgerechter Ausführung wird zwischen PVC-Bodenbelagmaterial und systembezogenem Schweißdraht eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht. Insbesondere im Krankenhausbereich ist aufgrund der Anforderungen hinsichtlich der Krankenhausprophylaxe ein dichter und fugenfreier Bodenbelag erforderlich, damit sich keine Krankheitserreger in den Fugenbereichen vermehren können. Aufgrund der vorgenannten Situation wird durch offene Fugen die Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit einer PVC-Bodenbelagebene im Krankenhausbereich erheblich beeinträchtigt.

Der besondere Fall

Im nachfolgend beschriebenen Fall hat ein Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten auf einer Fläche von mehreren 1000 m² ein homogenes PVC-Bodenbelagmaterial in Bahnen mit einer werkseitigen PU-Oberflächen-vergütung vollflächig verlegt/geklebt und im Nahtkantenbereich mit einem systembezogenen Schweißdraht verschweißt. Nach einer mehrjährigen Nutzung rügte der Bauherr offene Fugenbereiche und Abrißfugen sowie das Herauslösen des Schweißdrahtmaterials gegenüber dem Auftragnehmer. Die gutachterliche Überprüfung der genannten PVC-Bodenbelagebene zeigte, daß auf der Gesamtgrundrißfläche von mehreren 1000 m² die Nahtkantenbereiche/Nahtbereiche der aneinandergrenzenden PVC-Bodenbelagbahnen in unterschiedlicher Intensität Abrißfugen des systembezogenen Schweißdrahtes aufwiesen.

Worauf sind die offenen Fugen und Abrißfugen zurückzuführen?

Die visuelle Überprüfung der Nahtkantenbereiche zeigte bereits, daß anwendungstechnische Problemstellungen hinsichtlich der Verarbeitung des PVC-Schweißdrahtes vorlagen. Zum einen hatte der Auftragnehmer die Nahtkantenbereiche bis zum Klebstoffbett aber auch bis in die Spachtelmassenschicht aufgefräst. Weitergehend war festzustellen, daß der PVC-Schweißdraht meistens nur im oberen Flankenbereich einen Haftverbund zu dem PVC-Bodenbelagsbahnenmaterial aufwies. Die elypsenförmigen Fugen über verschiedene Teilflächenbereiche ließen den Rückschluß zu, daß in den Teilflächenbereichen, in denen ein ausreichender Haftverbund/eine Verschweißung des systembezogenen Schweißdrahtes zu den Flanken des PVC-Bodenbelagmaterials hingehend vorlag, keine Maßänderung des Bodenbelagmaterials stattgefunden hat. In den Teilflächenbereichen, in denen keine Fugen vorlagen, wies der PVC-Schweißdraht einen festen Verbund zum PVC-Bodenbelagmaterial auf. In den Teilflächenbereichen, in denen die beschriebenen elypsenförmigen Fugen vorlagen, wies der PVC-Schweißdraht im unteren Bereich die produktionstechnische Oberfläche und Formgebung auf. Eine Flankenhaftung lag nur im oberen Bereich/Kantenbereich vor. Die im Bauvorhaben festgestellten Sachverhalte ließen eindeutig den Rückschluß zu, daß anwendungstechnische Problemstellungen als schadensursächlich für die hier in Rede stehenden Flanken- und Fugenabrisse sowie Auslösungen des PVC-Schweißdrahtes anzusehen sind. Da in den Teilflächenbereichen, in denen eine funktionsgerechte Verschweißung des PVC-Bodenbelagmate­rials vorlag, keine Fugen zu konstatieren waren konnte keine Schadensursächlichkeit des PVC-Bodenbelagmaterials abgeleitet werden. Da durch die genannten/beschriebenen offenen Fugen die PVC-Bodenbelagebene im Hinblick auf die hygienischen Anforderungen in dem hier in Rede stehenden Objekt beeinträchtigt war, war es erforderlich, auf einer Gesamtgrundrißfläche von mehreren 1000 m² die PVC-Schweißnähte sach- und fachgerecht nachzuarbeiten, d. h. neu zu verschweißen.

Besonderer Hinweis für die Verschweißung von PVC-Boden-belagmaterial.

Gemäß den allgemein anerkannten Regeln des Fachs und dem Stand der Technik ist vor dem Verschweißen der Nahtbereiche eine ausreichende Abbindephase des Klebstoffsystems einzuhalten, damit das Dispersionsklebstoffbett durch die Hitzeeinwirkung des Schweißvorganges nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Das Auffräsen der Nahtkanten ist mit einem auf den Schweißdraht abgestimmten Fräsblatt durchzuführen. Die Frästiefe sollte max. 2/3 der Belagsdicke betragen. Vor der Verarbeitung des systembezogenen Schweißdrahtes sind die elektrischen Schweißgeräte hinsichtlich der Funktionalität zu überprüfen und etwaige Feinluftsiebe zu reinigen, da oftmals anwendungstechnische Problemstellungen auf nicht gewartete und/oder gereinigte Schweißgeräte zurückzuführen sind. Die Verarbeitung des Schweißdrahtes ist nach den Herstellerangaben durchzuführen. Bei der Verarbeitung des Schweißdrahtes mit sogenannten Schnellschweißdüsen ist insbesondere bei PU-oberflächenbehandelten Bodenbelagsmaterialien darauf zu achten, daß die Schnellschweißdüse einen sehr schmalen Luftaustritt aufweist, damit die heiße Luft tief in die ausgefräste Nut eingeblasen wird. Hierdurch wird ein Verkrusten und/oder Verbrennen der Belagsoberfläche vermieden. Verkrustungen und/oder Verbrennungen der Belagsoberfläche, insbesondere bei PVC-Bodenbelagmaterialien mit werksseitiger PU-Vergütung sind als irreparabel zu bezeichnen, da die werksseitige PU-Oberflächenvergütung nachteilig beeinflußt und ggf. zerstört wird. Versucht der Verarbeiter durch Reduzierung der Schweißtemperatur und/oder Erhöhung der Verarbeitungsgeschwindigkeit vorgenannte Verkrustungen/Verbrennungen der Belagskanten zu vermeiden, so reicht die im Nutbereich einwirkende Temperatur/Heißluft nicht aus, um einen festen und dauerhaften Verbund des Schweißdrahtes zum Bodenbelagmaterial hingehend zu erreichen. Fugenabrisse und offene Fugenbereiche sind die Folge.

Resümee

Für die sach- und fachgerechte Verschweißung von PVC-Bodenbelags-bahnen und -platten mit werksseitiger PU-Oberflächenvergütung sind spezielle Schnellschweißdüsen unter Beachtung der Herstellerangaben/Verarbeitungsrichtlinien einzusetzen.

Fotos 1 + 2 zeigen die im Nahtkantenbereich vorliegenden Abrißfugen und offenen Fugenbereiche.

Die Fotos 3 - 5 verdeutlichen die anwendungstechnischen Problemstellungen hinsichtlich der Verarbeitung des systembezogenen Schweißdrahtes. Der Haftverbund zwischen dem Schweißdraht und den Flanken des Bodenbelagmaterials lag nur im oberen Bereich vor.

Das Foto 6 zeigt einen Teilflächenbereich in dem der PVC-Schweißdraht einen ausreichenden Haftverbund zum PVC-Bodenbelagmaterial aufwies.

Autor dieses Fachbeitrages ist der Berufssachverständige Jürgen Gaberdiel, Kooperationspartner des iff´s, Koblenz

Erstellt: 27.07.2003/iff-Gaberdiel


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