Der folgende Beitrag wurde vom
Institut für Fußbodentechnik
erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.
Beulenartige Erhöhungen innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene
Innerhalb einer sehr großen Wohnanlage hat der Auftragnehmer
auf einer sehr großen Grundrißfläche von über 5.000 m² Bodenbelagarbeiten
ausgeführt.
Nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten wurde auf einer vorhandenen
Zementestrichkonstruktion ein Polyolefin-Bodenbelag vollflächig verlegt/geklebt.
Als Verlegeuntergrund lag – wie beschrieben – eine Zementestrichkonstruktion
vor, die im September/Oktober 1997 von einer anderen Auftragnehmerfirma
hergestellt worden ist.
Die rechtsgeschäftliche/zivilrechtliche Abnahme erfolgte durch den Bauherrn/
Auftraggeber; zu diesem Zeitpunkt entsprachen die Bodenbelagarbeiten den
vertraglichen Grundlagen sowie den allgemein anerkannten Regeln des Fachs sowie
auch dem Stand der Technik.
Warum kam es zu einer gerichtlichen Beweissicherung (selbstständiges
Beweisverfahren)?
In allen Wohneinheiten haben sich unterschiedlich verteilt beulenartige
Erhöhungen innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene gebildet. Die Nutzungs- und
Gebrauchstüchtigkeit war aufgrund der vorgenannten Situation erheblich
beeinträchtigt; zum Teil bestand eine akute Unfallgefahr. Die Mieter der
jeweiligen Wohnungen haben zwischenzeitlich erhebliche Mietkürzungen aufgrund
der vorgenannten Schadensbilder vorgenommen.
Welche Schadensbilder lagen im einzelnen vor?
In allen Wohneinheiten waren beulenartige Nahtkantenerhöhungen zu konstatieren.
Großflächige Blasen/Beulen waren feststellbar. Auch eine Vielzahl Hohlleger
innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene wurden ermittelt. Die bereits genannte
akute Unfallgefahr kann bestätigt werden.
Worauf sind die erheblichen Formveränderungen des Polyolefin-Bodenbelages
zurückzuführen? Die an Ort und Stelle durchgeführten zerstörerischen
Prüfmaßnahmen innerhalb der hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion haben
ergeben, daß bezüglich der Verlegung und Klebung keine handwerklichen
Fehlleistungen vorlagen, der eingesetzte Dispersionsklebstoff durch
Feuchtigkeitseinwirkungen/ freiwerdende Alkalität aus dem Untergrund weich bis
schmierig vorlag, partiell eine intensive Klebstoffverseifung stattgefunden hat,
der Polyolefin-Bodenbelag aufgrund der vorgenannten Sachverhalte zum Untergrund
hingehend ein mangelhaftes, adhäsives Verhalten aufwies, ein optimales kohäsives
und adhäsives Verhalten des Klebstoffsystems nicht mehr gegeben war, aufgrund
der mangelhaften Klebung die materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale des
Polyolefin-Bodenbelages dieser oder ähnlicher Art wirksam wurden, also
Formveränderungen entstanden sind bzw. schadhaft wirksam wurden.
Die elektronischen und elektrischen Feuchtigkeitsmessungen sowie die
CM-Feuchtigkeitsmessungen an Ort und Stelle haben bestätigt, daß eine überhöhte
Feuchtigkeit innerhalb der Fußbodenkonstruktion vorliegt; die gravimetrischen
Feuchtigkeitsbestimmungen/die Darr-Prüfungen haben den vorgenannten Sachverhalt
ebenfalls bestätigt.
Innerhalb der Lastverteilungsschicht/Zementestrichkonstruktion wurden im Mittel
Feuchtigkeitswerte von 6 Gew.-% ermittelt bzw. nachgewiesen. Im Betonuntergrund
wurden Werte von > 10 Gew.-% im Rahmen der gravimetrischen
Feuchtigkeitsbestimmung ermittelt.Eine Dampfbremse/Feuchtigkeitsbremse auf der
Betonoberfläche wurde nicht festgestellt.Die Zementestrichebenen sind mit einem
Feuchtigkeitsgehalt von 3 Gew.-% im Sinne der DIN 18 365 "Bodenbelagarbeiten"
als "verlegereif/belegereif" anzusehen. Betondecken/Betonsohlen repräsentieren
bei einem Wert zwischen 4 und 5 Gew.-% einen "trockenen Beton". Wer hat nach dem
Verursacherprinzip die Fußbodenfeuchtigkeitsschäden zu vertreten? Konnte der
Bodenleger im Rahmen seiner Sorgfalts- und Prüfungspflicht mit der im Verkehr
üblichen Sorgfalt dieses Feuchtigkeitspotential erkennen? Aus den Akten war
ersichtlich, daß der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten CM
Feuchtigkeitsmessungen stichprobenartig durchgeführt hat. Es wurden
Feuchtigkeitswerte von < 2 CM-% (nicht beheizte Lastverteilungsschicht)
ermittelt (Stemmgut wurde aus dem unteren Drittel der jeweiligen
Lastverteilungsschicht entnommen). Wie bereits beschrieben, wurden handwerkliche
Fehlleistungen bezüglich der Verlegung und Klebung des Polyolefin-Bodenbelages
in diesem hier in Rede stehenden Projekt nicht festgestellt. Der Auftragnehmer
hat nicht die Verpflichtung, innerhalb der Betondecke/Betonsohle
Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen. Die überhöhte Feuchtigkeit innerhalb der
Betondeckenkonstruktion/Betonsohlenkonstruktion gilt für den Auftragnehmer für
Bodenbelagarbeiten als ein "verdeckter Mangel". Aufgrund der in diesem
Fachartikel beschriebenen Situation bezüglich des überhöhten
Feuchtigkeitspotentials innerhalb der Fußbodenkonstruktion unter Beachtung des
Polyolefin-Bodenbelages, der einen erhöhten Diffusionswiderstandsfaktor
aufweist, ist davon auszugehen, daß durch eine weitere
Verdunstungsphase/Trocknungsphase erhebliche Feuchtigkeitsmengen aus der
Betondecke/Betondeckenkonstruktion in die Estrichkonstruktion und somit auch
unterhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene gelangt sind. Mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei der Feuchtigkeitsanreicherung
unterhalb des Polyolefin-Bodenbelages um ein Feuchtigkeitspotential aus der
Betondecke/Betonsohle. Diesbezüglich wird auf die von den Parteien zur Verfügung
gestellten Zeitintervalle für die Herstellung des Betonuntergrundes,
Durchführung der Estricharbeiten und Beginn der Bodenbelagarbeiten hingewiesen
und zwar wie folgt: Ab März 1997 bis Juli 1997 wurden die
Betondecken/Betonsohlen in diesem hier in Rede stehenden Projekt hergestellt.
Bereits im September 1997 sowie ab 13. Oktober 1997 erfolgten die
Estricharbeiten in Form einer schwimmenden
Estrichkonstruktion/Lastverteilungsschicht. Ab Mitte Dezember 1997 wurden die
Bodenbelagarbeiten mit dem vorgenannten dampfdichten Bodenbelag durchgeführt.
Die vorgenannten Ausführungszeiten/Herstellungszeiten bestätigen, daß die
Betondecken/Betonsohlen bis zum Zeitpunkt der Estrichherstellung keinesfalls als
"trocken" zu bezeichnen waren bzw. sind.
Besondere Hinweise für die Urteilsfindung nach dem Verursacherprinzip:
Die Menge chemisch gebundenen Wassers ist bemerkenswert für alle gebräuchlichen
Betonuntergründe/Zementarten gleich. Sie liegt bei ca. 24 % vom Zementgewicht.
Dieser Gehalt wird bei vollständiger Hydratation (m = 1) erreicht, also erst
nach sehr langer Zeit. Bei einem Wasserzementwert von 048 ohne zusätzliche
äußere Wasserbelastung des aushärtenden Betons stellt sich mit der Zeit (m = 1)
ein Feuchtegehalt von (0,18 + (0,48 – 0,36)) x 345/2315 = 4,47 Gew.-% ein. Der
vorgenannte Wert zwischen 4 und 5 Gew.-% repräsentiert einen "trockenen Beton".
Bauphysikalische Vorgänge haben diese Feuchtigkeitsschäden innerhalb der hier in
Rede stehenden Fußbodenkonstruktion verursacht. Bereits in der Planungsphase
hätte, bezogen auf die sehr kurzen Zeitintervalle für die Herstellung der hier
in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion, auf der Oberfläche des Betonuntergrundes
eine Kunststoffolie (ca. 0,5 mm dick) als Dampfbremse vorgeschrieben bzw.
ausgelegt werden müssen. Tragende Decken/Fußböden trennen beispielsweise Räume
gegen Außenluft oder gegen Erdreich. Decken trennen aber auch Räume bzw.
Geschosse verschiedener Nutzung, zum Beispiel einen Wohnraum über einem nicht
Wohnraum usw.. Die Feuchtespeicherung von Stoffen ist von der Temperatur und vom
Stoffgefüge, d.h. ob porös oder nicht, abhängig. Beispielsweise kann Luft nur
eine bestimmte Menge Wasserdampf, d.h. Wasser in gasförmigem Zustand, aufnehmen.
Dieser Zustand ist bei der Sättigung der Luft mit Wasserdampf erreicht. Diese
von der Luft aufnehmbare Wassermenge ist allerdings sehr stark von der
Temperatur abhängig. Die Luft kann aber auch mit Wasserdampf übersättigt sein.
Das bedeutet, die lösliche Menge Wasserdampf wurde überschritten. In der
Bauphysik ist es üblich, die Wasserdampfmenge in der Luft nicht als
Konzentration, sondern als Partialdruck p (PA) anzugeben. Diesbezüglich wird auf
die nachfolgenden Wassertransportmechanismen hingeweisen:
Wassertransportmechanismen
Kapillarität
Unter dem Begriff Kapillarität werden physikalische Erscheinungen bei
Flüssigkeiten zusammengefaßt, die von spezifischen Kraftwirkungen an der
Oberfläche der Flüssigkeit in engen Proben und Röhrchen beeinflußt werden. Die
Kraftwirkung der Oberfläche von Flüssigkeiten ist von Flüssigkeit zu Flüssigkeit
unterschiedlich und wird durch die Oberflächenspannung der Flüssigkeiten
charakterisiert.
Diffusion
Als Diffusion bezeichnet man das Wandern einzelner kleiner Teilchen, welches
aufgrund der thermischen Eigenbeweglichkeit der Teilchen verursacht wird.
Es werden drei Arten von Diffusion von Wassermolekülen unterschieden.
a) Oberflächendiffusion
b) Lösungsdiffusion
c) Wasserdampfdiffusion.
a) Oberflächendiffusion
Unter dem Begriff Oberflächendiffusion versteht man die Bewegung der
Wassermoleküle in einem Wasserfilm, der sich auf den äußeren und inneren
Oberflächen von Feststoffen gebildet hat. Grundsätzlich findet die
Molekülwanderung in Richtung des Dampfdruckgefälles statt. Das hat aber nur
Bedeutung, wenn der Stoff sehr porös ist - also eine große innere Oberfläche
besitzt - und der Stoff einen hohen Wassergehalt besitzt.
b) Lösungsdiffusion
Die Lösungsdiffusion ist die Bewegung der Wassermoleküle in einem flüssigen oder
quasi-flüssigen Stoff, in dem Wasser gelöst ist. Wasser kann nicht nur in
Flüssigkeiten, sondern auch in organischen Stoffen, wie zum Beispiel in Bitumen,
Kunststoffen oder Holz gelöst sein. Es findet auch in diesen Stoffen eine
Lösungsdiffusion statt.
Der wichtigste Diffusionsvorgang im Bauwesen ist die Wasserdampfdiffusion.
c) Wasserdampfdiffusion
Wasserdampfdiffusion liegt vor, wenn Wasserdampfmoleküle, die von Luft umgeben
sind, sich in der Luft bewegen, also diffundieren. Auch die in den Poren von
Baustoffen enthaltene ruhende Luft enthält natürlich Wasserdampf, der in diese
Luft diffundiert und einen Massenstrom von Stellen größerer zu kleinerer
Wasserdampfkonzentration zur Folge hat.
Welchen jeweiligen Anteil die gesamten Diffusionsarten bei den verschiedenen
Baustoffen haben, ist noch weitgehend unerforscht.
Wasserverdunstung
Die Wasserverdunstung ist eine langsame Verdampfung, das heißt das Wasser geht
vom flüssigen in den gasförmigen Aggregatzustand über. Die dazu notwendige
Wärmemenge wird als Verdampfungswärme dem Wasser und der Umgebung entzogen. Die
Wasserverdunstung ist der entgegengesetzte Vorgang zur Tauwasserbildung.
Feuchtegehalt von Baustoffen
Zur Kennzeichnung der in Baustoffen enthaltenen Wassermenge dient die
massenbezogene oder volumenbezogene Feuchte, die jeweils in Prozent angegeben
wird:

Der Wassergehalt, der sich nach einiger Zeit in einem Baustoff
bei gleichbleibender relativer Feuchte einstellt, wird als
"Gleichgewichtsfeuchte" oder "praktischer Feuchtegehalt" bezeichnet. Unter dem
Begriff "praktischer Feuchtegehalt" versteht man nach DIN 4108 "Wärmeschutz im
Hochbau", Teil 4 "Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte", jenen
Feuchtegehalt eines Baustoffes, der in der Praxis, d.h. in eingebauten
Baustoffen, in 90 % aller Fälle nicht überschritten wird. Die nachfolgende
Fotodokumentation zeigt die in diesem Fachartikel beschriebenen erheblichen
Formveränderungen innerhalb der genannten Wohneinheiten. Die
Polyolefin-Bodenbelagbahnen haben sich erheblich verformt, da eine vollflächige
Klebung zum Zeitpunkt des Gutachtertermins nicht mehr vorlag.
Autor dieses Fachbeitrages ist der öffentlich bestellte und vereidigte
Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer, Koblenz
Erstellt: 27.07.2003/iff-Heuer
Diese Links und Funktionen, werden für www.bodenleger-berlin.de angeboten:
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