Der folgende Beitrag wurde vom Institut für Fußbodentechnik erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt.


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Beulenartige Erhöhungen innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene

Innerhalb einer sehr großen Wohnanlage hat der Auftragnehmer auf einer sehr großen Grundrißfläche von über 5.000 m² Bodenbelagarbeiten ausgeführt.

Nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten wurde auf einer vorhandenen Zementestrichkonstruktion ein Polyolefin-Bodenbelag vollflächig verlegt/geklebt. Als Verlegeuntergrund lag – wie beschrieben – eine Zementestrichkonstruktion vor, die im September/Oktober 1997 von einer anderen Auftragnehmerfirma hergestellt worden ist.
Die rechtsgeschäftliche/zivilrechtliche Abnahme erfolgte durch den Bauherrn/ Auftraggeber; zu diesem Zeitpunkt entsprachen die Bodenbelagarbeiten den vertraglichen Grundlagen sowie den allgemein anerkannten Regeln des Fachs sowie auch dem Stand der Technik.

Warum kam es zu einer gerichtlichen Beweissicherung (selbstständiges Beweisverfahren)?

In allen Wohneinheiten haben sich unterschiedlich verteilt beulenartige Erhöhungen innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene gebildet. Die Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit war aufgrund der vorgenannten Situation erheblich beeinträchtigt; zum Teil bestand eine akute Unfallgefahr. Die Mieter der jeweiligen Wohnungen haben zwischenzeitlich erhebliche Mietkürzungen aufgrund der vorgenannten Schadensbilder vorgenommen.

Welche Schadensbilder lagen im einzelnen vor?
In allen Wohneinheiten waren beulenartige Nahtkantenerhöhungen zu konstatieren.
Großflächige Blasen/Beulen waren feststellbar. Auch eine Vielzahl Hohlleger innerhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene wurden ermittelt. Die bereits genannte akute Unfallgefahr kann bestätigt werden.
Worauf sind die erheblichen Formveränderungen des Polyolefin-Bodenbelages zurückzuführen? Die an Ort und Stelle durchgeführten zerstörerischen Prüfmaßnahmen innerhalb der hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion haben ergeben, daß bezüglich der Verlegung und Klebung keine handwerklichen Fehlleistungen vorlagen, der eingesetzte Dispersionsklebstoff durch Feuchtigkeitseinwirkungen/ freiwerdende Alkalität aus dem Untergrund weich bis schmierig vorlag, partiell eine intensive Klebstoffverseifung stattgefunden hat, der Polyolefin-Bodenbelag aufgrund der vorgenannten Sachverhalte zum Untergrund hingehend ein mangelhaftes, adhäsives Verhalten aufwies, ein optimales kohäsives und adhäsives Verhalten des Klebstoffsystems nicht mehr gegeben war, aufgrund der mangelhaften Klebung die materialspezifischen kennzeichnenden Merkmale des Polyolefin-Bodenbelages dieser oder ähnlicher Art wirksam wurden, also Formveränderungen entstanden sind bzw. schadhaft wirksam wurden.
Die elektronischen und elektrischen Feuchtigkeitsmessungen sowie die CM-Feuchtigkeitsmessungen an Ort und Stelle haben bestätigt, daß eine überhöhte Feuchtigkeit innerhalb der Fußbodenkonstruktion vorliegt; die gravimetrischen Feuchtigkeitsbestimmungen/die Darr-Prüfungen haben den vorgenannten Sachverhalt ebenfalls bestätigt.
Innerhalb der Lastverteilungsschicht/Zementestrichkonstruktion wurden im Mittel Feuchtigkeitswerte von 6 Gew.-% ermittelt bzw. nachgewiesen. Im Betonuntergrund wurden Werte von > 10 Gew.-% im Rahmen der gravimetrischen Feuchtigkeitsbestimmung ermittelt.Eine Dampfbremse/Feuchtigkeitsbremse auf der Betonoberfläche wurde nicht festgestellt.Die Zementestrichebenen sind mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 3 Gew.-% im Sinne der DIN 18 365 "Bodenbelagarbeiten" als "verlegereif/belegereif" anzusehen. Betondecken/Betonsohlen repräsentieren bei einem Wert zwischen 4 und 5 Gew.-% einen "trockenen Beton". Wer hat nach dem Verursacherprinzip die Fußbodenfeuchtigkeitsschäden zu vertreten? Konnte der Bodenleger im Rahmen seiner Sorgfalts- und Prüfungspflicht mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt dieses Feuchtigkeitspotential erkennen? Aus den Akten war ersichtlich, daß der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten CM Feuchtigkeitsmessungen stichprobenartig durchgeführt hat. Es wurden Feuchtigkeitswerte von < 2 CM-% (nicht beheizte Lastverteilungsschicht) ermittelt (Stemmgut wurde aus dem unteren Drittel der jeweiligen Lastverteilungsschicht entnommen). Wie bereits beschrieben, wurden handwerkliche Fehlleistungen bezüglich der Verlegung und Klebung des Polyolefin-Bodenbelages in diesem hier in Rede stehenden Projekt nicht festgestellt. Der Auftragnehmer hat nicht die Verpflichtung, innerhalb der Betondecke/Betonsohle Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen. Die überhöhte Feuchtigkeit innerhalb der Betondeckenkonstruktion/Betonsohlenkonstruktion gilt für den Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten als ein "verdeckter Mangel". Aufgrund der in diesem Fachartikel beschriebenen Situation bezüglich des überhöhten Feuchtigkeitspotentials innerhalb der Fußbodenkonstruktion unter Beachtung des Polyolefin-Bodenbelages, der einen erhöhten Diffusionswiderstandsfaktor aufweist, ist davon auszugehen, daß durch eine weitere Verdunstungsphase/Trocknungsphase erhebliche Feuchtigkeitsmengen aus der Betondecke/Betondeckenkonstruktion in die Estrichkonstruktion und somit auch unterhalb der Polyolefin-Bodenbelagebene gelangt sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei der Feuchtigkeitsanreicherung unterhalb des Polyolefin-Bodenbelages um ein Feuchtigkeitspotential aus der Betondecke/Betonsohle. Diesbezüglich wird auf die von den Parteien zur Verfügung gestellten Zeitintervalle für die Herstellung des Betonuntergrundes, Durchführung der Estricharbeiten und Beginn der Bodenbelagarbeiten hingewiesen und zwar wie folgt: Ab März 1997 bis Juli 1997 wurden die Betondecken/Betonsohlen in diesem hier in Rede stehenden Projekt hergestellt. Bereits im September 1997 sowie ab 13. Oktober 1997 erfolgten die Estricharbeiten in Form einer schwimmenden Estrichkonstruktion/Lastverteilungsschicht. Ab Mitte Dezember 1997 wurden die Bodenbelagarbeiten mit dem vorgenannten dampfdichten Bodenbelag durchgeführt. Die vorgenannten Ausführungszeiten/Herstellungszeiten bestätigen, daß die Betondecken/Betonsohlen bis zum Zeitpunkt der Estrichherstellung keinesfalls als "trocken" zu bezeichnen waren bzw. sind.

Besondere Hinweise für die Urteilsfindung nach dem Verursacherprinzip:
Die Menge chemisch gebundenen Wassers ist bemerkenswert für alle gebräuchlichen Betonuntergründe/Zementarten gleich. Sie liegt bei ca. 24 % vom Zementgewicht. Dieser Gehalt wird bei vollständiger Hydratation (m = 1) erreicht, also erst nach sehr langer Zeit. Bei einem Wasserzementwert von 048 ohne zusätzliche äußere Wasserbelastung des aushärtenden Betons stellt sich mit der Zeit (m = 1) ein Feuchtegehalt von (0,18 + (0,48 – 0,36)) x 345/2315 = 4,47 Gew.-% ein. Der vorgenannte Wert zwischen 4 und 5 Gew.-% repräsentiert einen "trockenen Beton". Bauphysikalische Vorgänge haben diese Feuchtigkeitsschäden innerhalb der hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion verursacht. Bereits in der Planungsphase hätte, bezogen auf die sehr kurzen Zeitintervalle für die Herstellung der hier in Rede stehenden Fußbodenkonstruktion, auf der Oberfläche des Betonuntergrundes eine Kunststoffolie (ca. 0,5 mm dick) als Dampfbremse vorgeschrieben bzw. ausgelegt werden müssen. Tragende Decken/Fußböden trennen beispielsweise Räume gegen Außenluft oder gegen Erdreich. Decken trennen aber auch Räume bzw. Geschosse verschiedener Nutzung, zum Beispiel einen Wohnraum über einem nicht Wohnraum usw.. Die Feuchtespeicherung von Stoffen ist von der Temperatur und vom Stoffgefüge, d.h. ob porös oder nicht, abhängig. Beispielsweise kann Luft nur eine bestimmte Menge Wasserdampf, d.h. Wasser in gasförmigem Zustand, aufnehmen. Dieser Zustand ist bei der Sättigung der Luft mit Wasserdampf erreicht. Diese von der Luft aufnehmbare Wassermenge ist allerdings sehr stark von der Temperatur abhängig. Die Luft kann aber auch mit Wasserdampf übersättigt sein. Das bedeutet, die lösliche Menge Wasserdampf wurde überschritten. In der Bauphysik ist es üblich, die Wasserdampfmenge in der Luft nicht als Konzentration, sondern als Partialdruck p (PA) anzugeben. Diesbezüglich wird auf die nachfolgenden Wassertransportmechanismen hingeweisen:

Wassertransportmechanismen

Kapillarität

Unter dem Begriff Kapillarität werden physikalische Erscheinungen bei Flüssigkeiten zusammengefaßt, die von spezifischen Kraftwirkungen an der Oberfläche der Flüssigkeit in engen Proben und Röhrchen beeinflußt werden. Die Kraftwirkung der Oberfläche von Flüssigkeiten ist von Flüssigkeit zu Flüssigkeit unterschiedlich und wird durch die Oberflächenspannung der Flüssigkeiten charakterisiert.

Diffusion

Als Diffusion bezeichnet man das Wandern einzelner kleiner Teilchen, welches aufgrund der thermischen Eigenbeweglichkeit der Teilchen verursacht wird.
Es werden drei Arten von Diffusion von Wassermolekülen unterschieden.

a) Oberflächendiffusion
b) Lösungsdiffusion
c) Wasserdampfdiffusion.

a) Oberflächendiffusion

Unter dem Begriff Oberflächendiffusion versteht man die Bewegung der Wassermoleküle in einem Wasserfilm, der sich auf den äußeren und inneren Oberflächen von Feststoffen gebildet hat. Grundsätzlich findet die Molekülwanderung in Richtung des Dampfdruckgefälles statt. Das hat aber nur Bedeutung, wenn der Stoff sehr porös ist - also eine große innere Oberfläche besitzt - und der Stoff einen hohen Wassergehalt besitzt.

b) Lösungsdiffusion

Die Lösungsdiffusion ist die Bewegung der Wassermoleküle in einem flüssigen oder quasi-flüssigen Stoff, in dem Wasser gelöst ist. Wasser kann nicht nur in Flüssigkeiten, sondern auch in organischen Stoffen, wie zum Beispiel in Bitumen, Kunststoffen oder Holz gelöst sein. Es findet auch in diesen Stoffen eine Lösungsdiffusion statt.

Der wichtigste Diffusionsvorgang im Bauwesen ist die Wasserdampfdiffusion.
c) Wasserdampfdiffusion

Wasserdampfdiffusion liegt vor, wenn Wasserdampfmoleküle, die von Luft umgeben sind, sich in der Luft bewegen, also diffundieren. Auch die in den Poren von Baustoffen enthaltene ruhende Luft enthält natürlich Wasserdampf, der in diese Luft diffundiert und einen Massenstrom von Stellen größerer zu kleinerer Wasserdampfkonzentration zur Folge hat.

Welchen jeweiligen Anteil die gesamten Diffusionsarten bei den verschiedenen Baustoffen haben, ist noch weitgehend unerforscht.

Wasserverdunstung

Die Wasserverdunstung ist eine langsame Verdampfung, das heißt das Wasser geht vom flüssigen in den gasförmigen Aggregatzustand über. Die dazu notwendige Wärmemenge wird als Verdampfungswärme dem Wasser und der Umgebung entzogen. Die Wasserverdunstung ist der entgegengesetzte Vorgang zur Tauwasserbildung.

Feuchtegehalt von Baustoffen

Zur Kennzeichnung der in Baustoffen enthaltenen Wassermenge dient die massenbezogene oder volumenbezogene Feuchte, die jeweils in Prozent angegeben wird:

Der Wassergehalt, der sich nach einiger Zeit in einem Baustoff bei gleichbleibender relativer Feuchte einstellt, wird als "Gleichgewichtsfeuchte" oder "praktischer Feuchtegehalt" bezeichnet. Unter dem Begriff "praktischer Feuchtegehalt" versteht man nach DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau", Teil 4 "Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte", jenen Feuchtegehalt eines Baustoffes, der in der Praxis, d.h. in eingebauten Baustoffen, in 90 % aller Fälle nicht überschritten wird. Die nachfolgende Fotodokumentation zeigt die in diesem Fachartikel beschriebenen erheblichen Formveränderungen innerhalb der genannten Wohneinheiten. Die Polyolefin-Bodenbelagbahnen haben sich erheblich verformt, da eine vollflächige Klebung zum Zeitpunkt des Gutachtertermins nicht mehr vorlag.

Autor dieses Fachbeitrages ist der öffentlich bestellte und vereidigte Berufssachverständige und Lehrbeauftragte Siegfried Heuer, Koblenz

Erstellt: 27.07.2003/iff-Heuer


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