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Verdrängung

 

 


Prüfung des Verdrängungsraumes

Der Verdrängungsraum eines Bodenbelages ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene. Zur Ermittlung des Volumens des Verdrängungsraumes wird das in DIN 51130 "Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene" festgelegte Verfahren angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Bestimmung des Verdrängungsraumes für die praktische Anwendung nur dann sinnvoll, wenn der lichte Profilabstand höchstens 40 mm beträgt. Das Verfahren dient als Entscheidungshilfe, ob der jeweilige Bodenbelag zur Verlegung in bestimmten Arbeitsräumen und -bereichen geeignet ist.

Ein Bodenbelag darf nur mit dem Kennzeichen "V" für Verdrängungsraum gekennzeichnet werden, wenn das Volumen des Verdrängungsraumes das Maß von 4 cm3/dm2 überschreitet.

In der Regel erfordern Bodenbeläge in Arbeitsräumen und -bereichen mit hoher Rutschgefahr, hervorgerufen durch große Mengen gleitfördernder Stoffe, auch größere Verdrängungsräume. Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die Mindestvolumina der Verdrängungsräume hervor.

Bezeichnung des Verdrängungsraumes

Mindestvolumen des Verdrängungsraumes (cm3/dm2)

V 4

V 6

V 8

V 10

4

6

8

10

Tabelle: Zuordnung der Bezeichnung des Verdrängungsraumes zu den Mindestvolumina

Bei Rosten ist der Verdrängungsraum in jedem Fall V 10.


Der Aufwand für die Reinigung von Bodenbelägen mit größerem Verdrängungsraum ist in den meisten Fällen erheblich größer. Mehr zu diesem Thema, sowie spezielle Merkblätter finden Sie in unserem Bereich Pflegeanleitungen


Hier können Sie die genauen "Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen, -bereichen und betrieblichen Verkehrswegen mit Rutschgefahr" nachlesen.


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Stand: 27. Januar 2010