Prüfung des Verdrängungsraumes
Der Verdrängungsraum eines Bodenbelages ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum
unterhalb der Gehebene. Zur Ermittlung des Volumens des Verdrängungsraumes wird
das in DIN 51130 "Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden
Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr;
Begehungsverfahren; Schiefe Ebene" festgelegte Verfahren angewendet. Im Rahmen
dieses Verfahrens ist eine Bestimmung des Verdrängungsraumes für die praktische
Anwendung nur dann sinnvoll, wenn der lichte Profilabstand höchstens 40 mm
beträgt. Das Verfahren dient als Entscheidungshilfe, ob der jeweilige Bodenbelag
zur Verlegung in bestimmten Arbeitsräumen und -bereichen geeignet ist.
Ein Bodenbelag darf nur mit dem Kennzeichen "V" für Verdrängungsraum
gekennzeichnet werden, wenn das Volumen des Verdrängungsraumes das Maß von 4
cm3/dm2 überschreitet.
In der Regel erfordern Bodenbeläge in Arbeitsräumen und -bereichen mit hoher
Rutschgefahr, hervorgerufen durch große Mengen gleitfördernder Stoffe, auch
größere Verdrängungsräume. Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die
Mindestvolumina der Verdrängungsräume hervor.
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Bezeichnung des Verdrängungsraumes |
Mindestvolumen des Verdrängungsraumes
(cm3/dm2) |
|
V 4
V 6
V 8
V 10 |
4
6
8
10 |
Tabelle: Zuordnung der Bezeichnung des Verdrängungsraumes zu
den Mindestvolumina
Bei Rosten ist der Verdrängungsraum in jedem Fall V 10.
Der Aufwand für die Reinigung von Bodenbelägen mit größerem
Verdrängungsraum ist in den meisten Fällen erheblich größer. Mehr zu diesem
Thema, sowie spezielle Merkblätter finden Sie in unserem Bereich
Pflegeanleitungen
Hier können Sie die genauen
"Anforderungen an die
Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen, -bereichen und betrieblichen
Verkehrswegen mit Rutschgefahr" nachlesen.
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