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Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), TEIL B -
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Ausgabe
2002
§ 1 - Art und Umfang der Leistung
- Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch
den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
- Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
- Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten.
- Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der
vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf
derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem
Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
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